FAQ

Allgemeine Informationen

Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Arzneimittel-Fälschungsschutz in der EU.

Wenn Sie Ihre securPharm Lösung nicht bei uns erworben haben und Probleme haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarepartner.

Was ist die gesetzliche Grundlage des Fälschungschutzes für Arzneimittel?

Die gesetzliche Grundlage sind die EU-Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016 / 161, nach der ab 9. Februar 2019 jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel vor Abgabe an den Patienten einer Echtheitsprüfung unterzogen werden muss.

Was bedeutet NMVS

NMVS steht für National Medicines Verification System. Jedes Land innerhalb der EU musste bis zum 9. Februar 2019 Strukturen zur Echtheitsüberprüfung für Arzneimittel schaffen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch die securPharm e.V. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der securPharm.

Wer ist die NGDA

Die NGDA - Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH ist für die technische Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie auf der Seite der Großhändler und Apotheken zuständig. Sämtliche Anfragen zur Überprüfung werden an die NGDA gesendet. Die technische Umsetzung erfolgt hierbei durch die Softwarehäuser.

News

Wenn Sie aktuelle News der securPharm und der NGDA suchen:

securPharm

NGDA

Status des securPharm-Systems

Auf der Internetseite https://www.securpharm-status.de/ können Sie jederzeit nachsehen, ob das securPharm-System verfügbar ist.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum europäischen Fälschungsschutz-System (EMVO-European Medicines Verification System) finden Sie auf den Internetseiten der EU.

Auf der Seite des Verbandes des Großhandels (PHAGRO) finden Sie ebenfalls Informationen zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Was muss ich machen, wenn ich als pharmazeutischer Großhandel am SecurPharm-System teilnehmen möchte?

Sie können nur am securPharm-System teilnehmen, wenn Sie ein elektronisches Zertifikat (N-ID) der NGDA haben. Dazu müssen Sie sich auf der Registrierungsseite der NGDA anmelden. Die Daten werden dann von der NGDA geprüft und Sie erhalten anschließend ein Zugang zum Partnerportal. Dort legen Sie dann Ihre Betriebsstätten an. Wichtig dabei ist, dass Sie für jede Ihrer Betriebsstätten eine eigenes Zertifikat benötigen.
Im Anschluß bekommen Sie von der NGDA ein Kennwort für Ihr Zertifikat zugeschickt.

Wann ist SecurScan interessant?

Sie beziehen ausschließlich von pharmazeutischen Herstellern und müssen daher keine Wareneingangsprüfung machen. Sie müssen aber Retouren prüfen und bei Bruch, Verfall oder falscher Lagerung dekommissionieren.

Sie benötigen keine automatisierte Erfassung der Data Matrix Codes beim Wareneingang.

Sie benötigen keine Anbindung an Ihre Warenwirtschaft.

Mit SecurScan erledigen Sie diese Fälle, ohne viel Aufwand für eine Systemintegration.

Welche Voraussetzungen benötigt SecurScan?

Sie benötigen nur Ihre Betriebsstätten-ID und Ihr dazugehöriges Zugangskennwort von der NGDA. Von uns erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten zum SecurScan-Portal. Dort können Sie dann ihre NGDA-Daten eingeben. Fertig.

Die technischen Voraussetzungen sind auch sehr gering. Sie benötigen nur eine WLAN-Verbindung im Lager bzw. im Lagerbereich, wo der Wareneingang erfolgt. Der SecurScan-Handscanner verbindet sich direkt über das Internet mit dem SecurScan-Portal.

Kann SecurScan auch mit eigenen, vorhandenen Scanner verwendet werden?

Aktuell wird der Scanner TC20 von Zebra unterstützt. In diesem Fall können Sie Ihre bereits vorhandenen Scanner verwenden. Die Verwendung anderer Scanner muß im Einzelfall geprüft werden.

Wie änder sich die Lizenzkosten, wenn mehrere Scanner eingesetzt werden sollen?

Die Lizenzkosten ändern sich nicht, unabhängig davon, wieviel Scanner Sie einsetzen.

Was ist, wenn der Scanner defekt ist?

Sollte ein SecurScan-Scanner defekt sein, melden Sie sich bei uns. Sie bekommen umgehend ein Ersatzgerät zugeschickt. Bis der neue Scanner einsatzbereit ist, besteht die Möglichkeit, über das SecurScan-Portal eine manuelle Meldung durchzuführen.

Wenn Sie einen eigenen Scanner mit SecurScan einsetzen und dieser defekt ist, können Sie ihn ersetzen und den neuen Scanner bei SecurScan anmelden.

Gibt es ein Produktsupport?

Sie erreichen unser Helpdesk von 09:00 - 17:00 Uhr unter der Rufnummer 089 / 41 41 426-0 oder per E-Mail unter support@securscan.de.

Was ist Bestandsware?

Alle Arzneimittel, die vor dem 9. Februar 2019 vom Hersteller in Verkehr gebracht wurden, unterliegen nicht der Fälschungsschutzrichtlinie und müssen daher auch nicht die Sicherheitsmerkmale tragen. Sie dürfen diese aber bereits haben.

Diese Arzneimittel sind die sogenannte Bestandsware.

Wie erkennt man Bestandsware?

In den Daten der ABDATA hinterlegen die Hersteller Informationen, ab welchem Verfallsdatum eines Arzneimittels eine Arzneimittelpackung überprüft weden muß. SecurScan erkennt automatisch bei einer Überprüfung, ob die Packung noch zur Bestandsware gehört oder bereits prüfpflichtig ist.

Kann ein Arzneimittel ohne Data Matrix Code (DMC) weiterverkauft werden?

Wenn ein Arzneimittel vor dem 9. Februar 2019 in Verkehr gebracht wurde (sog. Bestandsware), muss die Packung noch keinen Data Matrix Code haben. Die Ware ist aber voll verkehrsfähig und kann normal abgegeben werden.